Wichtige Info – Gülleausbringung in roten Gebieten
Alle Betriebe, die Flächen in der „Gebietskulisse Grundwasser und/oder Oberflächenwasser“ („rote Gebiete“) bewirtschaften, müssen bei der Düngerausbringung permanent darstellen können, was sie ausbringen. Das bedeutet, dass eigene Wirtschaftsdüngeranalysen erhoben werden müssen.
Die Analyse darf zum Zeitpunkt der Ausbringung nicht älter als zwölf Monate sein und das Untersuchungsergebnis muss vor dem Ausbringdatum vorhanden sein.
Wir empfehlen, sich zeitnah eine (bzw. mehrere) Gülle-Analyse zu kümmern, die Untersuchung dauert in der Regel ca. 2 Wochen. Wir haben in 2 Wochen den 01.02.! Einige Betriebe werden dann zeitnah ihr Getreide andüngen.
Laut Gesetz muss jede Güllelagerstätte einzeln untersucht werden!
Extra für Gülleproben vorgesehene Kunststoffflaschen sind bei uns an den einzelnen Lagerstellen zu erhalten. Diese sollen maximal zu ¾ gefüllt werden. Vor der Probennahme muss auf eine ausreichende Homogenität geachtet werden! Die Proben werden montags und bei Bedarf mittwochs von uns zum grünen Zentrum nach Lingen gebracht.
Die Ausbringung mit Pralltellern oder Schwenkverteilern auf bewachsenen Kulturen (außer Grünland) ist ab dem 01.01.2020 verboten.